Wir halten Ihnen den Rücken frei

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“ Helmut Schmidt – Altbundeskanzler

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin und wir zeigen Ihnen in einer Erstanalyse Ihre Optimierungsreserven auf.

Auf Augenhöhe

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht steuern zu sparen. So formulierte es schon unser Altbundes-kanzler Helmut Schmidt. Das deutsche Steuerrecht mit seinen mittlerweile über 200 Gesetzen und noch einmal über 100.000 Verordnungen, die verschärften Regulierungsvorschriften durch Basel III sowie digitale Betriebsprüfungen erschweren zunehmend den Unter-nehmeralltag. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen als notwendig und so wieder auf Augenhöhe mit dem Finanzamt sind.

Betriebsprüfungsbegleitung

Der Erfolg einer guten Unterstützung im Rahmen einer Betriebsprüfung ist messbar. Durch deutliche geringere Nachzahlungen. Wir schützen Sie wirksam vor Zuschätz-ungen und Nachzahlungen und setzen Ihre Interessen gegenüber den Finanzämtern konsequent durch. Unsere Erfolgsquote bei Einsprüchen liegt bei über 90%. Bei Einsprüchen gegenüber dem Finanzamt verbinden wir für Sie die Kompetenzfelder Steuerberatung und Steuerrecht . So sichern und schützen Sie Ihre Liquidität.

Innovative Technik

Wir sorgen für fristgerechte Erfüllung Ihrer Steuerpflichten und dafür, dass alle Ihnen rechtlich zustehenden Möglich-keiten zur Minderung der Steuerlast ausgeschöpft und Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt konsequent vertreten werden. Wenn nötig, auch vor Gericht. Damit Sie mehr Zeit haben, sich um Ihre eigentlichen Ziele zu kümmern. Innovative Technik und Software unterstützen uns dabei, dies im Rahmen von effizienten Arbeitsabläufen zu tun.

Steueroptimierte Gestaltung

Mit dem gebündelten Erfahrungswissen aus Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung beraten wir Sie hochkarätig und kreativ zu steuer-optimierten Gestaltungen und finden für Sie maßgeschneiderte Lösungen für steuerrechtliche Problemstell-ungen. Dank unseres modernen Wissensmanagements sind unsere Kenntnisse dabei stets auf dem neuesten Stand.So bauen wir ein tragfähiges Fundament für Ihren unternehmerischen Erfolg und Ihre persönlichen Ziele

Steuerrecht

Es gibt kaum einen unternehmerischen oder privaten Bereich, der nicht von den rund 100.000 deutschen Steuer-vorschriften tangiert ist. Steuerrecht lässt sich daher auch nicht trennscharf von anderen Rechtsgebieten abgrenzen. Im Gegenteil. Eine Unternehmensnachfolge oder Testamentsberatung – um nur zwei Beispiele von vielen zu nennen – erfordern sowohl solide Kenntnisse im Erbrecht als auch fundiertes Wissen im Steuerrecht. Bleibt das eine oder das andere unberücksichtigt, kann dies fatale finanzielle bzw. rechtliche Konsequenzen haben.

Einen Schritt voraus

Wir denken immer einen oder mehrere Schritte für Sie voraus. Welche steuerrechtlichen Entwicklungen zeichnen sich ab? Was bedeutet das für Sie? Welche Handlungsoptionen stehen zur Verfügung und sollten genutzt werden, um alle Möglichkeiten der Steuervermeidung und Steueroptimierung zu nutzen?Selbstverständlich halten wir Sie stets über alles Wichtige auf dem Laufenden und berechnen regelmäßig Ihre voraussichtliche Steuerlast. Damit am Ende keine böse Überraschung auf Sie wartet.

Messen Sie unseren Erfolg an der Höhe Ihrer eingesparten Steuerzahlungen.

Wir erstellen sowohl Einzel- als auch Konzernabschlüsse von Unternehmen jeglicher Rechtsform. Dabei beraten wir Sie immer zu allen Wahlrechten, die Sie im Rahmen der Jahresabschlusserstellung ausüben können. Wir übernehmen auch die Erstellung eines Anhangs, soweit gesetzlich vorgeschrieben bzw. erwünscht. Gerne erstellen wir Ihnen auch einen Erläuterungsbericht zu Ihrem Jahresabschluss.

Hinsichtlich der Erstellung eines Jahresabschluss bieten wir folgende Optionen an:

Jahresabschlusserstellung ohne Beurteilungen

Hierbei handelt es sich um den Mindestumfang einer Jahresabschlusserstellung. Dabei wird der Jahresabschluss aus den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen unter Berücksichtigung der vom Mandanten erteilten Auskünfte entwickelt.

Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen

Neben der Erstellung beurteilen wir in diesem Fall die vom Mandanten vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität hin. Ziel ist dabei, mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist.

Jahresabschlusserstellung mit umfassenden Beurteilungen

Neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit überzeugen wir uns hierbei durch geeignete Maßnahmen von der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise.

Der Unterschied zur Wirtschaftsprüfung besteht darin, dass der Jahresabschluss bereits erstellt wurde, evtl. durch einen anderen Steuerberater, und der erstellte Jahresabschluss dann nochmals von einem Dritten geprüft wird.

Eine Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen oder  mit umfassenden Beurteilungen erhöht zum einen die Glaubwürdigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Kreditgebern wie Banken. Zum anderen steigt die Verlässlichkeit der Angaben im Jahresabschluss sowohl für die Geschäftsleitung als auch die Inhaber bzw. Gesellschafter des Unternehmens.

Erstellung von Einzelabschlüssen
Erstellung von Konzernabschlüssen
Erstellung von Zwischenabschlüssen
Erstellung von Eröffnungsbilanzen
Erstellung von  Aufgabebilanzen
Erstellung von  Auseinandersetzungsbilanzen
Erstellung von  Umwandlungsbilanzen
Erstellung von  Einnahmen-Überschussrechnungen

Sie haben Fragen? Sie haben brauchen noch weitere Informationen oder möchten einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren?

Dann kontaktieren  Sie uns jetzt – wir freuen uns auf den Dialog.

Lukas Zimmermann & Partner – Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt – Ihre Steuerberatung in München

Wir erstellen Ihre Steuererklärungen für Sie, dabei weisen wir Sie immer auf potentielle Gestaltungsmöglichkeiten hin. Auch bei Einzelfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir erstellen Steuererklärungen für den Privat- und den unternehmerischen Bereich. Unser Fokus liegt dabei jedoch auf dem unternehmerischen Sektor und dem Unternehmer, der Unternehmerin.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

Einkommensteuererklärungen
Umsatzsteuererklärungen
Gewerbesteuererklärungen
Feststellungserklärungen
Erbschaftsteuererklärungen
Schenkungsteuererklärungen

Wir erstellen Steuererklärungen für:

Privatpersonen
Einzelunternehmer
Freiberufler
Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG)
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
Vereine
Stiftungen
Erben und Erbengemeinschaften

Die Finanzbuchhaltung ist die Basis Ihrer unternehmerischen Zahlen. Nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres wird mit ihrer Hilfe der Jahresabschluss erstellt.

Unterjährig dient sie zur Ermittlung der Umsatzsteuervorauszahlungen, ebenso wie zur Ermittlung der Einkommensteuervorauszahlungen. Ebenso lässt sich der unterjährige unternehmerische Erfolg mit ihrer Hilfe durch betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) ermitteln.

Des Weiteren können anhand der Finanzbuchhaltung die aktuellen Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten ermittelt werden. Die Liquidität kann mit ihr gesteuert werden. Mit ihrer Hilfe lassen sich außerdem Kostenstellenrechnungen auf- und Planrechnungen erstellen.

Alle vorgenannten Auswertungen und Berechnungen beruhen auf Ihrer Buchhaltung und können daher nur so gut sein wie zugrunde liegende Finanzbuchführung. Aus diesem Grund sollten Sie Ihrer Buchführung ebenso Beachtung schenken wie wir es tun – es lohnt sich und zahlt sich aus.

Wir bieten Ihnen:

Klassische Finanzbuchhaltung
Digitale Buchführung
Offene-Posten-Buchhaltung
Anlagenbuchhaltung
Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)

Datenverarbeitungsgestützter Buchführungssysteme

Bei der digitalen Buchführung stellen Sie uns Ihre eingescannten Belege über eine Online-Schnittstelle zur Verfügung und wir verbuchen diese dann. Auch weitere Daten wie Ausgangsrechnungen oder Kontoumsätze können digital erfasst werden, was zum Beispiel einen schnelleren Abgleich von Ihren Rechnungen mit Zahlungseingängen ermöglicht.

Für Sie bedeutet die digitale Buchführung zum Beispiel, dass Sie weniger Belege ordnen müssen und keine Belege mehr kopieren und in die Steuerkanzlei bringen oder versenden müssen.

Digitalisierte Belege können per Mausklick sofort aufgefunden werden und die zeitraubende Suche nach Originalbelegen entfällt, denn Sie bleiben bei Ihnen vor Ort.

Die Kommunikation zwischen Ihnen und uns wird bei der online Fibu erleichtert, da wir stets auf dem gleichen Datenstand sind. So können wir bei Fragen oder Problemen unverzüglich reagieren. Sie haben immer einen aktuellen Überblick über Ihre Unternehmenskennziffern und können Ihr Unternehmen auf diese Weise noch gezielter steuern und Ihr Rating bei der Bank verbessern.

Prozesse wie etwa Zahlungen können bei der online Finanzbuchhaltung soweit automatisiert werden, dass Sie nur noch den vorausgefüllten Zahlungsträger (online) kontrollieren und freigeben müssen.

Ein weiterer Vorteil der online Buchführung ist, dass die Belege, die Sie an uns digital übermittelt haben, revisionssicher archiviert werden können.

Die digitale Buchführung ermöglicht Ihnen den Steuerberater Ihrer Wahl zu beauftragen, selbst wenn er seinen Sitz nicht am Unternehmensort hat.

Gerne stellen wir Ihnen die digitale Buchführung in einem persönlichen Gespräch ausführlich vor. Selbstverständlich beraten und unterstützen wir Sie bei der Einrichtung der digitalen Buchführung in Ihrem Unternehmen. Gerne können wir Ihnen im Rahmen der digitalen Buchführung auch das Mahnwesen abnehmen.

Wir übernehmen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen für Sie. Wir erstellen und übermitteln die vorgeschriebenen Daten an die Finanzverwaltungen, Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften.

Sie erhalten alle Auswertungen je nach Wunsch digital oder auf Papier. Wir erstellen alle Zahlungsaufträge für Sie, die Sie dann, auf Wunsch, online nur noch freigeben müssen.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Erstellung von Baulohn
Erstellung der Zahlungsaufträge (Papier/online)
Erstellung und Übermittlung aller gesetzliche vorgeschriebener Meldungen
Begleitung bei Lohnsteuerprüfungen
Begleitung bei Sozialversicherungsprüfungen

Erstellen Sie Ihre Finanzbuchhaltung selbst!

Sie wollen Ihre Finanzbuchhaltung selber erstellen?

Sie wollen sich aber nicht um die entsprechende Software kümmern?

Sie wollen sich auch nicht um die Datensicherung kümmern?

Sie wollen bei Fragen einen Ansprechpartner haben?

Sie wollen eine kostengünstige Lösung (monatlich ab 5,95 € zzgl. MwSt)?

Dann haben wir die Lösung für Sie

Unsere Fibu-Online für Selbstbucher:

Sie nutzen unsere Online Buchhaltung
Der Zugriff erfolgt über unsere Homepage
Sie zahlen nur für die Nutzung der Software
Bei buchhalterischen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Nach Ende des Buchungsjahres übernehmen wir Ihre Daten in unsere Software zur Erstellung Ihres Jahresabschlusse / Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung
Gerne überprüfen wir Ihre Fibu monatlich auf Plausibilität
Gerne können Sie unklare Posten auf ein bestimmtes Konto buchen, dass wir dann für Sie auflösen

Auf der folgenden Seite können Sie unsere Fibu-Online testen.

Zugang zur Fibu Online:

Hier können Sie sich mit Ihrer Mandantennummer, Ihrer Benutzernummer sowie Ihrem Kennwort anmelden.

Fibu Online

„Ihr Erfolg ist unser Ziel – Mit umfassende Branchenexpertisen und gezielten Spezialisierungen machen wir den entscheidenden Unterschied.“

Sie möchten Ihre Steuerlast senken, Ihre Liquidität erhöhen und Ihr Unternehmen zukunftsfähig ausrichten? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.