Wir halten Ihnen den Rücken frei
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“ Helmut Schmidt – Altbundeskanzler
Auf Augenhöhe
Betriebsprüfungsbegleitung
Innovative Technik
Steueroptimierte Gestaltung
Steuerrecht
Einen Schritt voraus
Messen Sie unseren Erfolg an der Höhe Ihrer eingesparten Steuerzahlungen.
Wir erstellen sowohl Einzel- als auch Konzernabschlüsse von Unternehmen jeglicher Rechtsform. Dabei beraten wir Sie immer zu allen Wahlrechten, die Sie im Rahmen der Jahresabschlusserstellung ausüben können. Wir übernehmen auch die Erstellung eines Anhangs, soweit gesetzlich vorgeschrieben bzw. erwünscht. Gerne erstellen wir Ihnen auch einen Erläuterungsbericht zu Ihrem Jahresabschluss.
Hinsichtlich der Erstellung eines Jahresabschluss bieten wir folgende Optionen an:
Jahresabschlusserstellung ohne Beurteilungen
Hierbei handelt es sich um den Mindestumfang einer Jahresabschlusserstellung. Dabei wird der Jahresabschluss aus den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen unter Berücksichtigung der vom Mandanten erteilten Auskünfte entwickelt.
Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
Neben der Erstellung beurteilen wir in diesem Fall die vom Mandanten vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität hin. Ziel ist dabei, mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist.
Jahresabschlusserstellung mit umfassenden Beurteilungen
Neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit überzeugen wir uns hierbei durch geeignete Maßnahmen von der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise.
Der Unterschied zur Wirtschaftsprüfung besteht darin, dass der Jahresabschluss bereits erstellt wurde, evtl. durch einen anderen Steuerberater, und der erstellte Jahresabschluss dann nochmals von einem Dritten geprüft wird.
Eine Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen oder mit umfassenden Beurteilungen erhöht zum einen die Glaubwürdigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Kreditgebern wie Banken. Zum anderen steigt die Verlässlichkeit der Angaben im Jahresabschluss sowohl für die Geschäftsleitung als auch die Inhaber bzw. Gesellschafter des Unternehmens.
Sie haben Fragen? Sie haben brauchen noch weitere Informationen oder möchten einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren?
Dann kontaktieren Sie uns jetzt – wir freuen uns auf den Dialog.
Lukas Zimmermann & Partner – Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt – Ihre Steuerberatung in München
Wir erstellen Ihre Steuererklärungen für Sie, dabei weisen wir Sie immer auf potentielle Gestaltungsmöglichkeiten hin. Auch bei Einzelfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir erstellen Steuererklärungen für den Privat- und den unternehmerischen Bereich. Unser Fokus liegt dabei jedoch auf dem unternehmerischen Sektor und dem Unternehmer, der Unternehmerin.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Wir erstellen Steuererklärungen für:
Die Finanzbuchhaltung ist die Basis Ihrer unternehmerischen Zahlen. Nach Abschluss eines Wirtschaftsjahres wird mit ihrer Hilfe der Jahresabschluss erstellt.
Unterjährig dient sie zur Ermittlung der Umsatzsteuervorauszahlungen, ebenso wie zur Ermittlung der Einkommensteuervorauszahlungen. Ebenso lässt sich der unterjährige unternehmerische Erfolg mit ihrer Hilfe durch betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) ermitteln.
Des Weiteren können anhand der Finanzbuchhaltung die aktuellen Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten ermittelt werden. Die Liquidität kann mit ihr gesteuert werden. Mit ihrer Hilfe lassen sich außerdem Kostenstellenrechnungen auf- und Planrechnungen erstellen.
Alle vorgenannten Auswertungen und Berechnungen beruhen auf Ihrer Buchhaltung und können daher nur so gut sein wie zugrunde liegende Finanzbuchführung. Aus diesem Grund sollten Sie Ihrer Buchführung ebenso Beachtung schenken wie wir es tun – es lohnt sich und zahlt sich aus.
Wir bieten Ihnen:
Datenverarbeitungsgestützter Buchführungssysteme
Bei der digitalen Buchführung stellen Sie uns Ihre eingescannten Belege über eine Online-Schnittstelle zur Verfügung und wir verbuchen diese dann. Auch weitere Daten wie Ausgangsrechnungen oder Kontoumsätze können digital erfasst werden, was zum Beispiel einen schnelleren Abgleich von Ihren Rechnungen mit Zahlungseingängen ermöglicht.
Für Sie bedeutet die digitale Buchführung zum Beispiel, dass Sie weniger Belege ordnen müssen und keine Belege mehr kopieren und in die Steuerkanzlei bringen oder versenden müssen.
Digitalisierte Belege können per Mausklick sofort aufgefunden werden und die zeitraubende Suche nach Originalbelegen entfällt, denn Sie bleiben bei Ihnen vor Ort.
Die Kommunikation zwischen Ihnen und uns wird bei der online Fibu erleichtert, da wir stets auf dem gleichen Datenstand sind. So können wir bei Fragen oder Problemen unverzüglich reagieren. Sie haben immer einen aktuellen Überblick über Ihre Unternehmenskennziffern und können Ihr Unternehmen auf diese Weise noch gezielter steuern und Ihr Rating bei der Bank verbessern.
Prozesse wie etwa Zahlungen können bei der online Finanzbuchhaltung soweit automatisiert werden, dass Sie nur noch den vorausgefüllten Zahlungsträger (online) kontrollieren und freigeben müssen.
Ein weiterer Vorteil der online Buchführung ist, dass die Belege, die Sie an uns digital übermittelt haben, revisionssicher archiviert werden können.
Die digitale Buchführung ermöglicht Ihnen den Steuerberater Ihrer Wahl zu beauftragen, selbst wenn er seinen Sitz nicht am Unternehmensort hat.
Gerne stellen wir Ihnen die digitale Buchführung in einem persönlichen Gespräch ausführlich vor. Selbstverständlich beraten und unterstützen wir Sie bei der Einrichtung der digitalen Buchführung in Ihrem Unternehmen. Gerne können wir Ihnen im Rahmen der digitalen Buchführung auch das Mahnwesen abnehmen.
Wir übernehmen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen für Sie. Wir erstellen und übermitteln die vorgeschriebenen Daten an die Finanzverwaltungen, Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften.
Sie erhalten alle Auswertungen je nach Wunsch digital oder auf Papier. Wir erstellen alle Zahlungsaufträge für Sie, die Sie dann, auf Wunsch, online nur noch freigeben müssen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Erstellen Sie Ihre Finanzbuchhaltung selbst!
Sie wollen Ihre Finanzbuchhaltung selber erstellen?
Sie wollen sich aber nicht um die entsprechende Software kümmern?
Sie wollen sich auch nicht um die Datensicherung kümmern?
Sie wollen bei Fragen einen Ansprechpartner haben?
Sie wollen eine kostengünstige Lösung (monatlich ab 5,95 € zzgl. MwSt)?
Dann haben wir die Lösung für Sie
Unsere Fibu-Online für Selbstbucher:
Auf der folgenden Seite können Sie unsere Fibu-Online testen.
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